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Kurant erhält Bitcoin-Lizenz durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht

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Kurant zweiweg Bitcoin-Wechselautomat Der marktälteste Betreiber von Bitcoin-Automaten hat durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) offiziell die Registrierung erhalten, um als Dienstleister mit Kryptowährungen am Markt tätig zu sein. Damit ist es Kunden weiterhin möglich, digitale Währungen wie den Bitcoin an Automaten an- und zu verkaufen. Seit dem 10. Januar 2020 ist es für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen verpflichtend, sich bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zu registrieren. Hierzu gehören alle Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Erwerb, Tausch oder der Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln oder digitalen Assets basiert. Die Meldepflicht fußt auf den neuen Regeln der

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Kurant zweiweg Bitcoin-Wechselautomat

Der marktälteste Betreiber von Bitcoin-Automaten hat durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) offiziell die Registrierung erhalten, um als Dienstleister mit Kryptowährungen am Markt tätig zu sein. Damit ist es Kunden weiterhin möglich, digitale Währungen wie den Bitcoin an Automaten an- und zu verkaufen.

Seit dem 10. Januar 2020 ist es für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen verpflichtend, sich bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) zu registrieren. Hierzu gehören alle Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Erwerb, Tausch oder der Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln oder digitalen Assets basiert. Die Meldepflicht fußt auf den neuen Regeln der 5. Geldwäscherichtlinie (AML5) durch die Europäische Union und das EU-Finanz-Anpassungsgesetz. Die Richtlinie schafft Verbesserungen bei der Prävention von Geldwäsche. Die Registrierung macht es den zuständigen Behörden möglich, die Beaufsichtigung digitaler Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren.

Zum jetzigen Zeitpunkt haben lediglich vier Unternehmen die offizielle Registrierung durch die FMA erhalten. Die Kurant GmbH mit Sitz in Wien hat die hierfür benötigten Anträge bereits im November 2019 eingereicht und ihre Prozesse in Hinblick auf die Konformität der FMA adaptiert. Demnach müssen sich Kunden der Kurant GmbH nach wie vor bei Transaktionen ab einer Höhe von 250 Euro mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Darüber hinaus hat die Kurant GmbH von nun an die Pflicht, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden. Für das Unternehmen ist dieser Schritt, neben der Sicherstellung der fortlaufenden Geschäftstätigkeit, der Grundstein, um auch künftig sichere und innovative Finanzdienstleistungen anbieten zu können.

Kurant erhält Bitcoin-Lizenz durch die Österreichische Finanzmarktaufsicht

Kurant Geschäftsführer
Dr.Stefan Grill

„Wir begrüßen diese neuen Richtlinien, weil es in der Vergangenheit unterschiedliche Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher. Als der älteste Betreiber von Bitcoin-Automaten in Österreich sind wir als seriöses und langfristig orientiertes Unternehmen an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen“

kommentiert Dr. Stefan Grill, Geschäftsführer der Kurant GmbH, die Umsetzung der neuen Richtlinie.

Mit dieser Entwicklung sichert sich die Kurant GmbH ihre Marktposition als führender Bitcoin-Automaten-Betreiber in Österreich. Darüber hinaus unterstreicht die Registrierung die eigenen Bemühungen hinsichtlich der selbst auferlegten Unternehmenswerte in Bezug auf Transparenz und Seriosität. Neben der Kurant GmbH wurde auch deren Partnerunternehmen, der Digital Asset Broker Coinfinity GmbH, durch die FMA registriert.

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