Fitnessstudio Foto CC 3.0 by localfitness.com.au, Wikipedia Das Pforzheimer Schöffengericht hat Anfangs März einen Studenten wegen Geldfälschung und Unterschlagung zu zehn Monaten auf Bewährung und 80 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er hatte im Jahr 2018 insgesamt 20 gefälschte 50-Euro-Noten im Darknet – dem verborgenen Teil des Internets – unter einem Decknamen bestellt. Dabei hatte er die Kryptowährung Monero – ein digitales Zahlungsmittel – benutzt. Für die gefälschten Noten vom Gesamtwert von 1000 Euro, bezahlte der Angeklagte 0.57695 Monero. Dies entsprach einem Gegenwert von etwa 103 Euro – also fast genau ein Zehntel des Nennwerts. Dies ist ein
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Das Pforzheimer Schöffengericht hat Anfangs März einen Studenten wegen Geldfälschung und Unterschlagung zu zehn Monaten auf Bewährung und 80 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er hatte im Jahr 2018 insgesamt 20 gefälschte 50-Euro-Noten im Darknet – dem verborgenen Teil des Internets – unter einem Decknamen bestellt. Dabei hatte er die Kryptowährung Monero – ein digitales Zahlungsmittel – benutzt.
Für die gefälschten Noten vom Gesamtwert von 1000 Euro, bezahlte der Angeklagte 0.57695 Monero. Dies entsprach einem Gegenwert von etwa 103 Euro – also fast genau ein Zehntel des Nennwerts. Dies ist ein üblicher Preis für schlechte „Blüten“. Sehr gut gefälschte Euro-Banknoten kosten auf dem Schwarzmarkt oft bis zu 40% des eigentlichen Nennwertes. Nachdem er das Falschgeld per Lieferung erhalten hatte, brachte der Angeklagte die gefälschten Noten in einem Fitnessstudio in Umlauf. Dort jobbte er neben seinem Studium; das es sich um Falschgeld handelte, fiel niemandem auf, da er die Noten direkt im Nachttresor der Bank deponierte.
Als die Zählmaschine einer Bank das Geld zählte, fiel der Betrug im Mai 2018 auf. Allerdings konnte er niemandem zugeordnet werden. Aufgeklärt werden konnte der Falschgeldbetrug durch die Festnahme des „Blüten“-Herstellers in Österreich. Dieser verkaufte das Falschgeld unter einem Pseudonym. Diese Festnahme ermöglichte eine Zuordnung des erworbenen Falschgelds zu dem Studenten.
Das Gericht bewertete die Tat als einen minderschweren Fall.
„Man kann heute davon ausgehen, dass Sie nach vernünftigen Maßstäben nicht mehr straffällig werden“
so der Richter. Auch Staatsanwältin Friederike Düppers war damit weitgehend einverstanden. Der Angeklagte war von Anfang an geständig und hatte bereits den Schaden in Höhe von 250 Euro zurückbezahlt. Zudem hatte er sich bei seinem Arbeitgeber entschuldigt und ist heute noch in dem Fitnessstudio angestellt. Deshalb entschied sich das Gericht für eine verminderte Strafe. Dies begrüßte auch Strafverteidiger Bastian Meyer.