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Das Aus für Inhaberaktien: Umwandlung in Namensaktien Pflicht

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Aktiengesellschaften besitzen eine lange Tradition und sind als unternehmerische Rechtsform in der Schweiz häufig die erste Wahl. Der Ständerat sowie Bundesrat haben dem seit 2005 andauernden Streitthema um Inhaber- und Namensaktien ein Ende gesetzt. Inhaberaktien sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein, bereits ausgegebene Aktien müssen in Namensaktien umgewandelt werden. Seit über 100 Jahren gibt es für Aktien zwei Titelkategorien: Inhaberaktien und Namensaktien. Letztere besitzen den Vorteil, dass Unternehmer ihre Aktieninhaber aufgrund einer Eintragung in das Aktienregister kennen. Bei Inhaberaktien ist dies anders, sie können deswegen sogar ausserbörslich gehandelt werden. Genau diese Regelung, der ehemals dem Schutz von Aktionären diente, wird der

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Aktiengesellschaften besitzen eine lange Tradition und sind als unternehmerische Rechtsform in der Schweiz häufig die erste Wahl. Der Ständerat sowie Bundesrat haben dem seit 2005 andauernden Streitthema um Inhaber- und Namensaktien ein Ende gesetzt. Inhaberaktien sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein, bereits ausgegebene Aktien müssen in Namensaktien umgewandelt werden.

Seit über 100 Jahren gibt es für Aktien zwei Titelkategorien: Inhaberaktien und Namensaktien. Letztere besitzen den Vorteil, dass Unternehmer ihre Aktieninhaber aufgrund einer Eintragung in das Aktienregister kennen. Bei Inhaberaktien ist dies anders, sie können deswegen sogar ausserbörslich gehandelt werden.

Genau diese Regelung, der ehemals dem Schutz von Aktionären diente, wird der Schweiz nun zum Verhängnis. Denn nach Ansicht des Global Forums der OECD würden Inhaberaktien häufig missbräuchlich verwendet, insbesondere für Steuerhinterziehung oder Geldwäsche. Daher müsse auch für juristische Personen ein gewisses Mass an Transparenz geschaffen werden.

Die Schweiz war bis dato eines der wenigen Länder, das noch an Inhaberaktien festhielt. Nun drohte sie aber, auf der schwarzen Liste zu landen, wodurch das Land und somit auch alle Marktakteure vom internationalen Aktienhandel abgeschnitten wären. Auch deswegen wurde den neuen Transparenzregeln zugestimmt, wodurch sich die Schweiz dem internationalen Standard anpassen will.

Mehr Sicherheit auf Kosten von Schweizer Unternehmen

In der Schweiz sind allerdings nicht alle Aktiengesellschaften von dem neuen Gesetz betroffen. Als Beispiel können börsenkotierte Unternehmen bereits ausgegebene Inhaberaktien behalten. Die Änderung betrifft allerdings die Mehrheit der knapp 190‘000 in der Schweiz registrierten Aktiengesellschaften. Die Umwandlung muss bis am 30.04.2021 durchgeführt werden, andernfalls drohen Sanktionen.

Nicht inkludiert sind ausschliesslich börsenkotierte Gesellschaften, da für diese bereits strenge Transparenzvorschriften gelten, unter anderem die Meldepflicht. Nichtsdestotrotz bedeutet das neue Aktiengesetz einen bürokratischen Mehraufwand, der auch wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.

Aktienregister bald kostengünstig und transparent via Blockchain:

Valueties-Aktien in der Blockchain: Als eines der ersten Unternehmen weltweit hat die Valueties AG in 2019 damit begonnen, ihre elektronischen Namenaktien in handelbare Tokens umzuwandeln und ihr Aktienbuch blockchainbasiert zu digitalisieren und zu automatisieren.

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