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Genehmigung des ersten Schweizer Kryptofonds

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt den ersten Kryptofonds schweizerischen Rechts. Der auf qualifizierte Anleger beschränkte Fonds investiert vorwiegend in sogenannte Kryptoassets. Die FINMA hat erstmalig einen schweizerischen Fonds genehmigt, der vorwiegend in Kryptoassets investiert, also in Werte, die auf der Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren. Es handelt sich dabei um den „Crypto Market Index Fund“, einen Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „übrige Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko. Der Vertrieb dieses Fonds ist auf qualifizierte Anleger beschränkt. Besondere Risiken berücksichtigen Um seriöse Innovation zu ermöglichen, wendet die FINMA die geltenden finanzmarktrechtlichen

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt den ersten Kryptofonds schweizerischen Rechts. Der auf qualifizierte Anleger beschränkte Fonds investiert vorwiegend in sogenannte Kryptoassets.

Die FINMA hat erstmalig einen schweizerischen Fonds genehmigt, der vorwiegend in Kryptoassets investiert, also in Werte, die auf der Blockchain oder Distributed-Ledger-Technologie basieren. Es handelt sich dabei um den „Crypto Market Index Fund“, einen Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „übrige Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko. Der Vertrieb dieses Fonds ist auf qualifizierte Anleger beschränkt.

Besondere Risiken berücksichtigen

Um seriöse Innovation zu ermöglichen, wendet die FINMA die geltenden finanzmarktrechtlichen Bestimmungen konsequent technologieneutral an, also nach dem Grundsatz „same risks, same rules“. Dabei achtet sie darauf, dass neue Technologien nicht dazu genutzt werden, die bestehenden Regeln zu umgehen und dass die Schutzziele der Finanzmarktgesetze gewahrt werden. Da mit Kryptoassets besondere Risiken einhergehen, knüpfte die FINMA im vorliegenden Fall die Genehmigung des Fonds auch an besondere Anforderungen. So darf der Fonds nur in etablierte Kryptoassets mit genügend grossem Handelsvolumen investieren. Darüber hinaus müssen die Investitionen über etablierte Gegenparteien und Plattformen erfolgen, die Sitz in einem Mitgliedsstaat der Financial Action Task Force (FATF) haben und entsprechenden Geldwäschereibestimmungen unterstellt sind. Schliesslich gibt es für die in die Verwaltung und Verwahrung involvierten Institute, besondere Anforderungen mit Blick auf das Risikomanagement und das Reporting.

Quelle:

Foto CC0 Public Domain via Unsplash

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