Diese Woche kam der FINMA-Hammer: 1’000-Franken-Transaktionen über Kryptobörsen nur noch mit Identitätsnachweis! Am 7 Februar 2020 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Unter Berufung auf ein erhöhtes Risiko werden nicht identifizierte Transaktionen auf Kryptobörsen auf einen Schwellenwert in Höhe von 1.000 CHF (circa 1.020...
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