In der Bitcoin-Szene gibt es eine relativ bekannte Bitcoin Trading Software und App mit dem simmplen Namen „Bitcoin Trader“. Nun weist die Deutsche Finansmarktaufsicht darauf hin, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz-dienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain de.bitcointraderspro.com bietet Bitcoin Trader eine Applikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen seien ab 250 Euro möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Quelle: