Neben dem legalen Handel werden Kryptowährungen auch gerne für kriminelle Zwecke verwendet. Werden die Täter bei Geldwäsche, Erpressung oder illegalem Handel im Darknet erwischt, profitieren nicht nur ehrliche Krypto-Interessenten, sondern ebenfalls der staatliche Geldbeutel. Bundesland Niedersachsen profitiert von beschlagnahmter Kryptowährung Während die Jahre 2010 bis 2018 Einnahme von rund 410.000 Euro einspielten, steigerten sich diese im Jahr 2019 bis August auf 650.000 Euro. Für die kommende Woche plant die Staatsanwaltschaft Göttingen zudem die nächste Verwertung beschlagnahmter Kryptowährung. Laut Aussagen des Ministeriums entspricht diese vier Bitcoin, die letzten Mittwoch einem Wert von
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Neben dem legalen Handel werden Kryptowährungen auch gerne für kriminelle Zwecke verwendet. Werden die Täter bei Geldwäsche, Erpressung oder illegalem Handel im Darknet erwischt, profitieren nicht nur ehrliche Krypto-Interessenten, sondern ebenfalls der staatliche Geldbeutel.
Bundesland Niedersachsen profitiert von beschlagnahmter Kryptowährung
Während die Jahre 2010 bis 2018 Einnahme von rund 410.000 Euro einspielten, steigerten sich diese im Jahr 2019 bis August auf 650.000 Euro. Für die kommende Woche plant die Staatsanwaltschaft Göttingen zudem die nächste Verwertung beschlagnahmter Kryptowährung. Laut Aussagen des Ministeriums entspricht diese vier Bitcoin, die letzten Mittwoch einem Wert von 30.000 Euro gleichzusetzen waren.
Notwendige Verwendung beschlagnahmter Kryptowährungen
Nach Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) gehören Cyberangriffe auf Verwaltungen, Krankenhäuser sowie auf weitere Institutionen zur Realität. Um Bitcoin im Wert von Millionen von Euro zu erpressen, würden die Angreifer die Institutionen digital lahmlegen. Um sich entsprechend zur Wehr zu setzten, sei die Verwertung beschlagnahmter Kryptowährungen, beispielsweise des Bitcoin, notwendig.
Je stärker sich die virtuellen Währungen außerdem verbreiten, umso stärker wächst ihre Bedeutung bei der Strafverfolgung. Dabei werden diese jedoch nicht wie Euro oder Dollar von einer Zentralbank reguliert. Die Folge sind schwankende Kurse, die in kürzester Zeit sowohl steigen als auch fallen können. 2017 etwa beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Berlin 64 Bitcoin mit einem damaligen Wert von 76.000 Euro. Innerhalb weniger Monate verzehnfachte sich dieser Wert auf mehr als 700.000 Euro und wäre heute etwa 530.000 Euro wert.
Keine Spekulation auf Kurssteigerungen
Nach Aussage des Oberstaatsanwaltes Frank Lange spekulieren die Behörden allerdings nicht auf Kurssteigerungen. Stattdessen erfolgt die Verwertung der beschlagnahmten Kryptowährungen, sobald dies rechtlich möglich wird. In den meisten Fällen ist die Verwertung deshalb erst nach Abschluss des Strafverfahrens möglich, da vorher eine Zustimmung des Betroffenen notwendig ist.