In einem offenen Brief an die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA, formuliert der Verband Bitcoin Association Switzerland eine Änderungsempfehlung für die im Februar vorgestellte Geldwäschereiverordnung. Gefordert wird, dass alle Finanzmarktakteure gleich behandelt werden:

Es geht vor allem darum, dass die FINMA einen Unterschied zwischen virtuellen Währungen und traditionellem Geld macht. Dies widerspricht eigentlich dem Dogma und Vorsatz der FINMA, alle Technologien neutral zu behandeln. Dies widerspreche dem Prinzip der Technologieneutralität. Und zudem kommen bald weitere Digitale Währungen wie die Digitalen Währungen der Zentralbanken auf den Markt, die CBDCs. Die aktuelle Formulierung ist zu schwammig und es ist unklar, was genau eine virtuelle Kryptowährung sein soll und was nicht. In einem Blogpost fordert nun der Schweizer Bitcoin-Verein die FINMA dazu auf, diesen Artikel zu streichen oder zumindest durch eine bessere Definition zu ersetzen:

We recommend FINMA to remove article 51a or to change article 51 to set the new threshold of CHF 1’000 to all currencies in order to preserve technical neutrality and to avoid unnecessary uncertainty.

Schweizer Bitcoin Verein fordert Änderung des Geldwäschereigesetzes

Offener Brief des Schweizer Bitcoin-Verein an die FINMA.