Swiss Blockchain Federation Per 1. Februar 2021 treten die wertpapierrechtlichen Bestimmungen der neuen DLT-Regulierung in Kraft. In einem Rundschreiben bietet die Swiss Blockchain Federation Orientierung bei der Einführung der Registerwertrechte. Mit heutigem Datum tritt ein erster Teil der Schweizer Regulierung der Distributed Ledger Technology (DLT) in Kraft. Dieser erste Teil umfasst die wertpapierrechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Gesetz). Dabei geht es um die Einführung von sogenannten Registerwertrechten in das schweizerische Gesetz. Das Registerwertrecht
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Per 1. Februar 2021 treten die wertpapierrechtlichen Bestimmungen der neuen DLT-Regulierung in Kraft. In einem Rundschreiben bietet die Swiss Blockchain Federation Orientierung bei der Einführung der Registerwertrechte.
Mit heutigem Datum tritt ein erster Teil der Schweizer Regulierung der Distributed Ledger Technology (DLT) in Kraft. Dieser erste Teil umfasst die wertpapierrechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Gesetz). Dabei geht es um die Einführung von sogenannten Registerwertrechten in das schweizerische Gesetz. Das Registerwertrecht bildet eine robuste Rechtsgrundlage für die Tokenisierung von Vermögenswerten.
Wie bei jedem neuen Gesetz stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Das ist bei der DLT-Regulierung ausgeprägt der Fall, weil diese eine Reihe von neuen Konzepten einführt. Aus diesem Grund hat die Swiss Blockchain Federation ein Rundschreiben zur Einführung der Registerwertrechte verfasst. Es ist der Swiss Blockchain Federation ein Anliegen, ein gemeinsames Verständnis über die Anforderungen an Werterechteregister und Registrierungsvereinbarung zu schaffen und somit einen von allen relevanten Stakeholdern mitgetragenen Standard zu entwickeln.
Daniel Rutishauser, Mitglied der Security Token Arbeitsgruppe der Swiss Blockchain Federation, Partner bei Inacta AG und Co-Autor dieses Leitfadens, erklärt: “Das Rundschreiben soll eine Orientierung zur Einführung von Registerwertrechten bieten, so dass sich daraus ein in der gesamten Branche etablierter Standard entwickelt. Das Potenzial ist riesig und kann nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn die Rahmenbedingungen von Anfang klar sind. Deshalb ist ein breit akzeptierter Standard derart wichtig.”
Die neu eingeführten Registerwertrechte entstehen durch die Eintragung von Rechten in ein Werterechteregister. Die Registerwertrechte können nur über das Werterechteregister geltend gemacht und übertragen werden. Dem Registerwertrecht kommen dieselben Funktionen zu wie einem Inhaber- oder Ordre-Papier, insbesondere in Bezug auf Transparenz-, Legitimations- und Verkehrsschutzfunktion.
Das Rundschreiben «Registerwertrechte» kann hier heruntergeladen werden. Die Swiss Blockchain Federation wird je nach weiteren Entwicklungen mit einer überarbeiteten Fassung an die Öffentlichkeit gelangen.