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Swiss Blockchain Federation unterstützt die Verordnung zum DLT-Gesetz

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Swiss Blockchain Federation Die Swiss Blockchain Federation hat die Vernehmlassungsantwort zur Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT) eingereicht. Sie unterstützt die Vorlage über weite Strecken. Änderungen schlägt sie an der Banken-, der Finanzmarktinfrastruktur- und Geldwäschereiverordnung inklusive einer Klarstellung bei der «Travel Rule» vor. Nach der Teilnahme an der Vernehmlassung zum DLT-Gesetz hat sich die Swiss Blockchain Federation auch an der Vernehmlassung der Verordnung beteiligt. Sie unterstützt über weite Strecken die Verordnung des Bundes und sieht lediglich partiellen Handlungsbedarf. Die auf den 1. Februar vorgezogene Inkraftsetzung der

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Swiss Blockchain Federation

Die Swiss Blockchain Federation hat die Vernehmlassungsantwort zur Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT) eingereicht. Sie unterstützt die Vorlage über weite Strecken. Änderungen schlägt sie an der Banken-, der Finanzmarktinfrastruktur- und Geldwäschereiverordnung inklusive einer Klarstellung bei der «Travel Rule» vor.

Nach der Teilnahme an der Vernehmlassung zum DLT-Gesetz hat sich die Swiss Blockchain Federation auch an der Vernehmlassung der Verordnung beteiligt. Sie unterstützt über weite Strecken die Verordnung des Bundes und sieht lediglich partiellen Handlungsbedarf. Die auf den 1. Februar vorgezogene Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen bei Art. 622 OR sowie von Art. 973c-973h OR begrüsst die Swiss Blockchain Federation ausserordentlich. An der Banken-, der Finanzmarktinfrastruktur- und Geldwäschereiverordnung schlägt sie Veränderungen vor.

Die Swiss Blockchain Federation regt zudem an, die «Travel Rule» basierend auf Art. 10 GwV-FINMA im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sachlich einzugrenzen. Die FINMA hat mittels Aufsichtsmitteilung 02/2019 den Anwendungsbereich der «Travel Rule» auf «Angaben bei Zahlungsaufträgen» auf Blockchain-basierte Zahlungen ausgedehnt, selbst wenn diese nicht zwischen Finanzintermediären abgewickelt werden. Diese Regelung geht weit über die Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei FATF hinaus und schränkt die Entfaltungsmöglichkeiten für Blockchain-basierte Geschäftsmodelle unverhältnismässig ein. Die vorliegende Anpassung der Geldwäschereiverordnung wäre eine Gelegenheit, diese regulatorische Fehlentwicklung zu korrigieren.

«Wir sind zuversichtlich, im Rahmen der Vernehmlassung eine für die Blockchain-Branche optimale Umsetzung der DLT-Regulierung zu finden. Diese gibt Firmen die nötige Rechtssicherheit, um mit ihren Geschäftsmodellen durchzustarten. Über die frühere Inkraftsetzung von Teilen der DLT-Regulierung auf den 1. Februar freuen wir uns, sie stellt ein wichtiger Vertrauensbeweis der Politik und der Verwaltung in das Crypto Valley dar», meint Mathias Ruch, Vorsitzender des Expert Councils und Board-Member der Swiss Blockchain Federation.

«Es erfüllt mich mit Stolz, dass wir innert so kurzer Zeit in der Schweiz eine ausgereifte und praxistaugliche Regulierung bekommen. Ich danke allen Beteiligten dafür und bin überzeugt, dass uns diese Regulierung den weltweiten Spitzenplatz als Blockchain-Hub sichern wird. Zahlreiche Technologie- und Wirtschaftsstandorte staunen über die Innovationskraft der Schweiz und vor allem die über Geschwindigkeit, mit welcher die Politik starke, zuverlässige und zukunftsweisende Rahmenbedingungen für die Blockchain-Technologie geschaffen hat», sagt Heinz Tännler, Präsident der Swiss Blockchain Federation und Regierungsrat des Kantons Zug.

Die Vernehmlassungsantwort finden Sie dieser Medienmitteilung angehängt oder ist jederzeit auf der Webseite der Swiss Blockchain Federation unter www.blockchainfederation.ch/downloads/ abrufbar.

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