2018: Die Schweiz tauscht mit 75 Staaten Konto-Informationen aus. Im nächsten Jahr wird sich das Netzwerk der Partnerstaaten der Schweiz weiter auf rund 90 Staaten vergrössern. Es braucht weder eine Anfrage noch ein ausgefülltes Formular. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) teilt vollautomatisch und versendete im Jahr 2018 mehr Daten von mehr als 3 Millionen Konti an ausländische Behörden und authorisierte Finanzinstitute. Dies ist das Fazit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Jahr 2018, so steht es in der Handelszeitung. Folgende Daten werden getauscht: Identifizierungsdaten Name Adresse Staatsbürgerschaft Steueridentifikationsnummer Angaben zum meldenden Finanzinstitut Sämtliche Kontodaten (Kontosaldo usw.) und
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Es braucht weder eine Anfrage noch ein ausgefülltes Formular. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) teilt vollautomatisch und versendete im Jahr 2018 mehr Daten von mehr als 3 Millionen Konti an ausländische Behörden und authorisierte Finanzinstitute. Dies ist das Fazit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember im Jahr 2018, so steht es in der Handelszeitung.
Folgende Daten werden getauscht:
- Identifizierungsdaten
- Name
- Adresse
- Staatsbürgerschaft
- Steueridentifikationsnummer
- Angaben zum meldenden Finanzinstitut
- Sämtliche Kontodaten (Kontosaldo usw.) und Finanzinformationen
- Informationen zu Kapitaleinkommen
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind mittlerweile mehr als 7’500 Finanzinstitute, Versicherungen und Broker registriert. Diese melden allesamt die Daten ihrer Kunden ans Steueramt. Davon sendete die Schweiz Informationen zu rund 3,1 Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten und erhielt von ihnen wiederum Infos zu rund 2,4 Millionen Konten. Die Schweiz folgt damit dem Gesetz Automatischer Informationsaustausch (AIA), welches seit 2019 im Einsatz ist:
Der globale Standard über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zielt darauf ab, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Bisher haben sich mehr als 100 Länder, darunter auch die Schweiz, zur Übernahme dieses Standards bekannt. Das inländische Bankgeheimnis in der Schweiz ist vom AIA nicht betroffen.
Die Rechtsgrundlagen für den AIA sind seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Das Parlament hat bis dato die Einführung des AIA mit 89 Partnerstaaten genehmigt (Stand am 1. Januar 2019). Damit umfasst das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz alle EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, fast alle G-20- und OECD-Staaten, die wichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz sowie die weltweit bedeutendsten Finanzplätze. Mit 36 Partnerstaaten wurden Ende September 2018 erstmals erfolgreich Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklungen soll das Schweizer AIA-Netzwerk mit 19 zusätzlichen Partnerstaaten ausgeweitet werden, mit denen der AIA ab 2020/2021 umgesetzt werden soll. Es handelt sich dabei um die Staaten und Territorien, die sich zum globalen AIA-Standard bekennen und einen Zeitpunkt für die Umsetzung des AIA bekanntgegeben haben. Nach der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat am 29. Mai 2019 die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) überprüft die innerstaatliche Umsetzung des AIA-Standards mittels Länderüberprüfungen. Damit sollen weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Die Länderüberprüfungen betreffend den AIA beginnen 2020. Um die Integrität des AIA-Standards von Beginn weg sicherzustellen, werden dessen zentrale Elemente, darunter die innerstaatlichen AIA-Rechtsgrundlagen, in einem stufenweisen Verfahren vorgeprüft. Im Rahmen dieser Vorprüfung hat das Global Forum Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Mit der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden. Sie betreffen u.a. gewisse Sorgfalts- und Registrierungspflichten, die Aufnahme einer Dokumentenaufbewahrungspflicht für Finanzinstitute sowie Begriffsbestimmungen. Weiter sollen einige Ausnahmebestimmungen aufgehoben oder angepasst werden. Die Änderungen sollen vom Bundesrat per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden. Das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage wurde am 27. Februar 2019 eröffnet und dauert bis am 12. Juni 2019.