Ab Juli wird die UBS Negativzins von denjenigen Kunden verlangen, die mehr als 250’000 Franken auf dem Sparkonto haben. Damit folgt die UBS der Postfinance, welche ebenfalls Minuszinsen einführte. Die UBS schreibt nun Briefe an all ihre Kunden und informiert.

Interessant ist vor allem, dass die UBS nicht von Negativzinsen spricht, sondern den Strafzins „Guthabengebühr“ nennt: Guthabengebühr auf Schweizer-Franken- und Euro-Kontoguthaben. Ein Test zeigt, der Duden kennt so ein Wort (noch) nicht. Begründet werden die zusätzlichen Gebühren folgendermassen:

Die Bedingungen auf den Geld- und Kapitalmärkten sind weiterhin anspruchsvoll. Kontoguthaben in Schweizer Franken und Euro werden bereits seit Längerem kaum oder überhaupt nicht mehr verzinst. Wir gehen davon aus, dass diese Tiefzinsphase noch länger anhalten wird. Für Banken wird es zunehmend schwieriger, die wirtschaftlichen Folgen von Negativzinsen zu kompensieren.

Banken haben deshalb vor einiger Zeit damit begonnen, die Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben. Auch wir können uns dieser Entwicklung nicht länger entziehen und sehen uns aufgrund der aussergewöhnlichen Zinssituation dazu veranlasst, ab 1. Juli 2021 Gebühren für Guthaben ab bestimmten Schwellenwerten einzuführen. Details zu diesen Konditionen entnehmen Sie dem Beiblatt «Guthabengebühren». Alle übrigen Konditionen bleiben unverändert.

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