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Deutschland: BaFin mit neuem Anforderungskatalog an Bitcoin Wallet-Betreiber

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, kurz BaFin, prüft zurzeit die Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verwahrung digitaler Währungen. Es soll geklärt werden, inwiefern sich das Gesetz auf Unternehmen anwenden lässt, die den deutschen Markt bedienen. Beachtung finden insbesondere Firmen, deren Jurisdiktion ausserhalb von Deutschland liegt. Kryptofirmen benötigen in Zukunft eine entsprechende Lizenz Die Aufsichtsbehörde hatte im Januar eine Richtlinie veröffentlicht. In dieser hiess es, dass Unternehmen, die

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, kurz BaFin, prüft zurzeit die Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verwahrung digitaler Währungen. Es soll geklärt werden, inwiefern sich das Gesetz auf Unternehmen anwenden lässt, die den deutschen Markt bedienen. Beachtung finden insbesondere Firmen, deren Jurisdiktion ausserhalb von Deutschland liegt.

Kryptofirmen benötigen in Zukunft eine entsprechende Lizenz

Die Aufsichtsbehörde hatte im Januar eine Richtlinie veröffentlicht. In dieser hiess es, dass Unternehmen, die bereits am deutschen Markt aktiv sind, keine Strafen für fehlende Lizenzen befürchten müssen. Firmen erhalten in einem solchen Fall den gleichen Schutz wie in Deutschland ansässige Unternehmen. Allerdings muss bis spätestens Ende März die Absicht für eine Lizenzbeantragung erklärt werden. Anschliessend muss die Lizenzbeantragung bis spätestens Ende November durchgeführt werden.

Trotz dieser Frist besteht allerdings die Empfehlung, Anträge möglichst zeitnahe einzureichen. So werden am Stichtag nur vollständige Anträge beachtet. Lassen Bewerbungen Fragen offen, können weitere Formulare nach Ablauf der Frist nicht mehr nachgereicht werden.

Unternehmen, die vor dem ersten Januar noch nicht am deutschen Markt aktiv waren, dürfen ohne eine entsprechende Lizenz ausserdem nicht expandieren. Die Verwahrung digitaler Währungen für Kunden in Deutschland darf erst nach Erhalt einer solchen Lizenz erfolgen. Firmen, die einen Einstieg in den deutschen Markt planen, sollten somit rechtzeitig eine entsprechende Lizenz beantragen.

Kryptofirmen müssen KYC- und AML-Anforderungen einhalten

Die Erlassung des deutschen Gesetzes bildet eine Antwort auf eine Richtlinie der Europäischen Union, die Geldwäsche vermeiden soll. Kryptofirmen werden dazu aufgefordert, die erweiterten Anforderungen KYC, kurz für Know-Your-Customer, sowie AML, kurz für Anti-Money-Laundering, einzuhalten.

Das neue Gesetz könnte Unternehmen, die neu in den deutschen Markt expandieren wollen, allerdings vor Probleme stellen. So muss die Antragsstellung für eine Lizenz bestimmten Leitlinien folgen und gewisse Regeln beachten. Auch wird wohl erst in Zukunft eine engere Fixierung des neuen Gesetzes erfolgen.

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