Wer in den USA sein Geld in Kryptowährungen investieren wollte, hat bei seiner Hausbank kein Gehör gefunden. Auch wenn viele Banken technisch dazu in der Lage waren, digitale Währungen, wie beispielsweise Bitcoins, zu beschaffen, war die Rechtslage nicht eindeutig. Daher haben die Geldinstitute häufig auf alternative Aktien, Fonds, ETFs, Währungen, Renten und konservative Geldanalgen gesetzt.

US-amerikanischen Bankenaufsichtsbehörde erhöht Rechte der Banken

Am vergangenen Mittwoch gab das Office of the Comptroller of the Curreny (OCC), die oberste Bankenaufsichtsbehörde in den USA, bekannt, dass Banken von nun an kryptografische Schlüssel für ihre Kunden aufbewahren können. Auf Grund der grossen Nachfrage von Kundenseite ist der Beschluss für die US-Banken ein wichtiger Baustein das eigene Portfolio erweitern zu können. Die digitalen Währungen, die seit dem Bitcoin-Boom im Jahr 2017 in aller Munde sind, sind auch aktuell sehr gefragt. Um den Kunden bei der Aufbewahrung der kryptischen Schlüssel die grösstmögliche Sicherheit zu bieten, müssen diese in einem sogenannten Cold Wallet gelagert werden. Dabei handelt es sich um einen Speicherplatz, der nicht mit dem Internet verbunden ist und daher nicht von Hackern angegriffen werden kann. Auch wenn im offiziellen Statement des OCC lediglich die Aufbewahrung der kryptischen Schlüssel, nicht aber der Kryptowährung an sich erlaubt wurde, kommt es im Wesentlichen einer Erlaubnis zum Handel von Kryptowährungen gleich.

Entscheidung des Office of the Comptroller of the Curreny ist keine grosse Überraschung

Für den Vorsitzenden der OCC, Brain P. Brook, ist mit Kryptowährungen sehr vertraut. Als ehemaliger und hochrangiger Mitarbeiter bei Coinbase hat Brook Kryptowährungen schätzen gelernt. Ausserdem gelten ähnliche Beschlüsse bereits in anderen Ländern. In Deutschlang gibt es beispielsweise seit November 2019 ein ähnliches Gesetz, dass Banken die Speicherung von Kryptowährungen erlaubt. Daher war die Entscheidung der OCC für Branchenkenner und Experten keine grosse Überraschung.