Thursday , March 28 2024
Home / Bitcoin (BTC) / Bitcoin-Kauf: Identifikationsprozesse für Krypto-Käufe ab 1000 CHF

Bitcoin-Kauf: Identifikationsprozesse für Krypto-Käufe ab 1000 CHF

Summary:
HFSP? Die Schweizer FINMA will strenge Bitcoin-Regulierung. Die Finanzmarktaufsicht verlangt zukünftig Identifikationsprozesse für Krypto-Käufe ab einer Höhe von 1000 Schweizer Franken, wie in den kürzlichen Erneuerungen des Schweizer Geldwäschegesetzes beschlossen wurde. Ursprünglich war ein Wert von 5000 Schweizer Franken festgelegt. Nun die Verschärfung dieser Regeln! Damit folgte die Finanzmarktaufsicht den Anpassungen eines Bundesgesetzes, welches die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung, kurz GwG genannt, regeln soll. Das revidierte GwG hält es nicht für erforderlich, dass die Überprüfung der Identität einer wirtschaftlich berechtigten Person genauer bestimmt wird. Die FINMA hat nun eine Verordnung erlassen, in welcher in

Topics:
Christian Mäder considers the following as important: , , , ,

This could be interesting, too:

Bitcoin Schweiz News writes Warum die AirBnB-Aktie ein Kauf sein könnte

Bitcoin Schweiz News writes Luzerner Kantonalbank goes Bitcoin

Bitcoin Schweiz News writes Schweiz: Postfinance verlost 3 Bitcoins!

Bitcoin Schweiz News writes Bitcoin Schweiz: Postfinance verlost 3 Bitcoins!

Die Finanzmarktaufsicht verlangt zukünftig Identifikationsprozesse für Krypto-Käufe ab einer Höhe von 1000 Schweizer Franken, wie in den kürzlichen Erneuerungen des Schweizer Geldwäschegesetzes beschlossen wurde. Ursprünglich war ein Wert von 5000 Schweizer Franken festgelegt. Nun die Verschärfung dieser Regeln!

Damit folgte die Finanzmarktaufsicht den Anpassungen eines Bundesgesetzes, welches die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung, kurz GwG genannt, regeln soll.

Das revidierte GwG hält es nicht für erforderlich, dass die Überprüfung der Identität einer wirtschaftlich berechtigten Person genauer bestimmt wird. Die FINMA hat nun eine Verordnung erlassen, in welcher in einer internen Anordnung die Verpflichtung der Finanzintermediäre zur Aktualisierung der Daten aller Kundinnen und Kunden konkretisiert wird.

Zudem plant die FINMA mit dieser Teilrevision, wie bei virtuellen Währungen bei Transaktionen bezüglich des Schwellenwertes von 1000 Schweizer Franken zukünftig umgegangen werden soll. Aufgrund von nicht genauer erklärbaren Gefahren und Missbräuchen in vergangener Zeit soll der Schwellenwert von 1000 Schweizer Franken für eine 30- Tages-Frist bei Transaktionen entscheidend sein.

Davon betroffen ist die bekannteste Kryptowährung Bitcoin. Diese darf man zukünftig nur noch bis zu einem Schwellenwert von 1000 Schweizer Franken pro Monat, bzw. 5000 Schweizer Franken im Jahr ohne Registrierung handeln oder tauschen.

Beim Gold oder anderen Währungen liegt das Limit dagegen bei 5000 Schweizer Franken pro Tag.

Kritiker sehen durch diese Änderungen Kryptowährungen stark benachteiligt. Zu diesen Kritikern gehört u. a. die Bitcoin Association Switzerland. Es würde ein rechtlicher Unterschied zwischen Krypto-Währungen und altbewährten Währungen geschaffen. Dies sei eindeutig gegen den technologieneutralen Ansatz der FINMA.

Schweizer Grundwerte sind in Gefahr

Die Kritiker sehen zudem durch die Änderungen die Schweizer Werte von Freiheit und Privatsphäre in Gefahr. Jeder, der in einem Zeitraum von 30 Tagen mehr als 1000 Schweizer Franken in eine Kryptowährung investiert, unterliegt einem gründlichen KYC-Prozess.

Ab dem 1.12.2022 gilt: auch kleinere Transaktionen müssen verfolgt werden, um die Gesamtsumme aller Transaktionen im 30-Tageszeitraum ermitteln zu können. Öffentlich werden nun die Krypto-Anleger aufgefordert, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Man darf gespannt sein, ob die FINMA bei ihrer harten Linie bleiben wird. Der Widerstand in der Szene wächst auf alle Fälle schon jetzt.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *