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Luzern – 120 Goldbarren im Zug gefunden – Eigentümer bleibt unbekannt

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120 Goldbarren wurden im Oktober 2019 in einem Zug aufgefunden. Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden. Die Untersuchungsbehörden schliessen ein Vermögensdelikt aus. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung eingestellt. Im Oktober 2019 hat ein Zugbegleiter der Schweizerischen Südostbahn AG in einem Zug, welcher von St. Gallen nach Luzern fuhr, einen Plastiksack mit einem weissen Paket gefunden. Das Paket war unter anderem mit der Anschrift «IKRK Wertsendung» beschriftet. Im Paket befanden sich 120 Goldbarren (Gesamtgewicht vom Gold: 3.732 kg), welche mit einem Logo und Seriennummern beschriftet waren. Trotz umfangreicher Ermittlungen, konnte der Eigentümer der Goldbarren nicht eruiert werden. Auch eine Ausschreibung im

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120 Goldbarren wurden im Oktober 2019 in einem Zug aufgefunden. Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden. Die Untersuchungsbehörden schliessen ein Vermögensdelikt aus. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung eingestellt.

Im Oktober 2019 hat ein Zugbegleiter der Schweizerischen Südostbahn AG in einem Zug, welcher von St. Gallen nach Luzern fuhr, einen Plastiksack mit einem weissen Paket gefunden. Das Paket war unter anderem mit der Anschrift «IKRK Wertsendung» beschriftet. Im Paket befanden sich 120 Goldbarren (Gesamtgewicht vom Gold: 3.732 kg), welche mit einem Logo und Seriennummern beschriftet waren.

Trotz umfangreicher Ermittlungen, konnte der Eigentümer der Goldbarren nicht eruiert werden. Auch eine Ausschreibung im Kantonsblatt hat nicht zur Eigentümerschaft geführt.

Es konnte somit weder der Eigentümer des Goldes noch ein Zusammenhang mit einem möglichen Vermögensdelikt ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Luzern geht daher davon aus, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Da sich das Gold in einem an das IKRK adressierten Paket befunden hatte, ist davon auszugehen, dass der unbekannte Eigentümer das Gold dieser Organisation übergeben wollte. Somit wird der Fund dem IKRK als ursprünglicher Empfänger übergeben.

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