Mit dem Brexit scheidet das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus. Das ist allerdings nicht das Einzige, womit sich England, Schottland und Nordirland im Moment von Europa abheben. So hat die HMRC erst kürzlich neue Steuerrichtlinien für Kryptowährungen veröffentlicht.

Neue Regelungen für die Kryptosteuer

Die HMRC, also die britische Steuerbehörde (Her Majesty’s Revenue and Customs) hat bereits im Jahr 2018 Leitlinien für die Steuern von Privatpersonen veröffentlicht. Die neuen Regelungen, die jetzt verabschiedet wurden, ähneln diesen stark, beziehen sich aber auf Konzerne und aktualisieren die bisherige Guidance für Steuerrichtlinien.

Die neuen Regeln erläutern die Steuerkategorien bei Aktivitäten, die mit Kryptowährungen wie Bitcoins durchgeführt werden. Außerdem enthalten sie neue Forderungen für den Umgang mit solchen Währungen durch Konzerne und Unternehmen. Dazu zählt zum Beispiel, dass die HMRC eine gründliche Buchhaltung sowie die genaue Angabe aller Transaktionen verlangt.

Bitcoins sind im Vereinigten Königreich kein Geld

Die neuen Richtlinien der HMRC fordern, dass alle Aktivitäten mit Kryptowährungen exakt angegeben und festgehalten werden müssen. Außerdem müssen diese Transaktionen jetzt versteuert werden. Die Höhe der Steuergelder richtet sich dabei nach den Umsätzen des Unternehmens, also nach Einnahmen, Ausgaben, Gewinnen und Verlusten.

Das wohl Interessanteste an den neuen Regeln ist aber, dass Bitcoins und andere Kryptowährungen vom Vereinigten Königreich nicht als echte Währung anerkannt werden. Kryptos sind in den Augen der Regierung also nicht börsenfähig. Das Gute daran: sie unterliegen so auch nicht der Körperschaftssteuer, denn diese bezieht sich bloß auf Geld.