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Österreich verklagt Macher der EXW Wallet

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Klagenfurt eine Anklageschrift gegen 8 Personen eingebracht. Diesen werden die Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges und der Geldwäscherei, sowie der Vergehen des Ketten- und Pyramidenspiels und der kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Eine der angeklagten Personen befindet sich in Untersuchungshaft. Interssant ist, die deutsche BaFin warnte schon 2003 in einer Broschüre vor der EXW Wallet. Mit Bitcoin hat die EXW Wallet nichts zu tun. Die

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Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Klagenfurt eine Anklageschrift gegen 8 Personen eingebracht. Diesen werden die Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges und der Geldwäscherei, sowie der Vergehen des Ketten- und Pyramidenspiels und der kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Eine der angeklagten Personen befindet sich in Untersuchungshaft.

Interssant ist, die deutsche BaFin warnte schon 2003 in einer Broschüre vor der EXW Wallet. Mit Bitcoin hat die EXW Wallet nichts zu tun.

Die Angeklagten sollen demnach kurz zusammengefasst mehrere Unternehmen samt entsprechender Bankverbindungen und Kryptowallets gegründet haben, die als „EXW-Gruppe“ bezeichnet wurden. Diese haben durch Werbung den Anlegern hohe Renditen in diverse Investments wie Immobilienprojekte, Handel mit Kryptowährungen und eine eigens geschaffene Kryptowährung namens EXW-Token versprochen und damit Opfer um Millionen gebracht.

Schaden in der Höhe von 14 Millionen Euro und 40’000 Opfer

Doch statt in die behaupteten Projekte zu investieren, soll die Herkunft und der Verbleib der Investorengelder durch vielfache Transaktionen verschleiert und schließlich zur Finanzierung des eigenen Lebensstils von den Angeklagten behoben worden seien. Neue Kunden sollen jeweils durch bestehende Kunden auf Gewinnbeteiligungsbasis angeworben worden seien, sodass im Stil eines Pyramidenspiels ein Anreiz geschaffen worden sein soll, möglichst viele neue Kunden dem System zuzuführen.

Rund 40.000 Opfer vornehmlich aus dem deutschen Sprachraum und aus dem europäischen Ausland tätigten vermeintliche Investitionen in das System „EXW“.

Ermittlungen gegen 14 weitere Beschuldigte laufen noch

Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf 14 Mio. Euro. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafen von einem bis 10 Jahre. Die diesbezüglichen Ermittlungen gegen weitere 14 Beschuldigte laufen noch. Davon befindet sich eine Person im Ausland in Auslieferungshaft.

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