Marienplatz mit dem Rathaus München; hinter dem Baukran die Theatinerkirche. Foto CC 3.0 by Diliff, Wikipedia Bayerns Justizminister Georg Eisenreich reichen die von Facebook in Aussicht gestellten besseren Auskunftsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden nicht aus. Er betonte, dass Facebook zwar eine bessere Zusammenarbeit angekündigt hat, wenn es um Hasskriminalität geht, aber das würde nicht ausreichen. Der Hintergrund ist der, dass Anfragen bisher über das Rechtshilfeverfahren MLAT laufen mussten. Sollte der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen, dann müssten die Sozialen Netzwerke Auskunft erteilen. Bisher hatten die Unternehmen jedoch mit Hinweis auf
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Bayerns Justizminister Georg Eisenreich reichen die von Facebook in Aussicht gestellten besseren Auskunftsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden nicht aus. Er betonte, dass Facebook zwar eine bessere Zusammenarbeit angekündigt hat, wenn es um Hasskriminalität geht, aber das würde nicht ausreichen. Der Hintergrund ist der, dass Anfragen bisher über das Rechtshilfeverfahren MLAT laufen mussten.
Sollte der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen, dann müssten die Sozialen Netzwerke Auskunft erteilen. Bisher hatten die Unternehmen jedoch mit Hinweis auf unternehmerische Richtlinien dieses verweigert. Mittlerweile ist Facebook jedoch bereit, die geforderten Auskünfte zu erteilen, allerdings mit Einschränkungen. Anfragen müssten ordnungsgemäß gestellt und begründet werden.
Die Bundesregierung hatte einen Neun-Punkte-Plan im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass beschlossen. Davon betroffen sind auch Soziale Netzwerke wie Facebook. Volksverhetzungen, Morddrohungen oder die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen sollten in Zukunft dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden. Bisher wurden sie lediglich nur gelöscht. Solche Straftaten sollen in Zukunft eine schärfere Verfolgung nach sich ziehen. Das gilt auch für aggressive Beleidigungen und Hetze gegen andere im Internet. Gelobt wurde aber auch die Selbstverpflichtung der Staatsanwälte, die Verfahren solcher Ermittlungen in Bayern nicht mehr einzustellen. Bei der Ausweitung der Kompetenzen müssten jedoch die rechtsstaatlichen Grundlagen grundsätzlich eingehalten werden. Nicht alles, was für die Dienste möglich und wünschenswert wäre, erfülle diese rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Es bleibt abzuwarten, was das Vorhaben in der Realität bedeutet und wie die Rechtsexperten darauf reagieren werden.